4.3.7.2.2. Hinsichtlich einer ersten möglichen Brandursache wird im Fachbericht und im Gutachten nachvollziehbar dargelegt und (in letzterem) mittels Bilddokumentation aufgezeigt, dass an der Gasflasche des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt ein nicht kompatibler Druckregler angebracht war. Dies habe dazu geführt, dass die Verbindung zwischen dem Druckregler und der Gasflasche aufgrund der inkompatiblen Systeme undicht gewesen sei, was zum Ausströmen von Gas und zum Entfachen des Feuers hätte führen können.