4.3.5. Im Gutachten der Empa vom 19. November 2020 (fortan: Gutachten; UA act. 65 ff.) wird ausgeführt, dass der durch den Beschuldigten verwendete Druckregler den Anschlusstyp G. 12 aufgewiesen habe, welcher in der Schweiz nicht handelsüblich sei. Durch eine Internetrecherche habe kein in der Schweiz ansässiger Händler gefunden werden können, welcher den Druckregler mit einem Anschlusstyp G. 12 im Sortiment habe. Es könne nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass es in der Schweiz entsprechende Bezugsquellen gebe.