Die Gasversorgung sei von der Gasflasche über ein Druckreduktionsventil durch einen Gummischlauch bis zum Brenner erfolgt. Die verwendete Gasflasche weise eine Höhe von 500mm auf, wobei in Bedienungsanleitungen vergleichbarer Geräte vorgeschrieben werde, dass die Gasflasche im Betrieb aus dem Gerät herausgenommen werden müsse, damit die Gasleitung nicht mit heissen Geräteteilen in Verbindung kommen könne. Aufgrund der Aussagen des Beschuldigten (er habe bereits Kartoffeln auf dem Grill gehabt, als die Flammen unter der Abdeckung hervorgekommen seien), sei davon auszugehen, dass der Grill bereits eine gewisse Zeit in Betrieb gewesen sei und sich Teile hätten erhitzen können.