4.3.4. Die Brandermittlung war zum Zeitpunkt des Ereignisses nicht zum Brandort aufgeboten worden; im Bericht der Kriminaltechnik der Kantonspolizei Aargau vom 24. Juli 2020 (fortan: Fachbericht; UA act. 29 ff.) wird festgehalten, dass aufgrund der Fotos und der Aussagen des Beschuldigten davon auszugehen sei, dass sich die Brandausbruchszone beim Gasgrill und dort im Umfeld des Gasanschlusses befunden habe. Auf dem Tatortbild sei ersichtlich, dass sich die Gasflasche in Anbetracht des Spurenbildes im Raum unter dem Grill befunden haben dürfte. Die Gasversorgung sei von der Gasflasche über ein Druckreduktionsventil durch einen Gummischlauch bis zum Brenner erfolgt.