4.2. Gemäss Anklage ist der Brand im Bereich des Gasanschlusses oder der Gasleitung zwischen Anschluss und Grill entstanden, wo sich das Gas entzündet habe. Der Beschuldigte habe an der in der Schweiz gehandelten Gasflasche einen – in Deutschland handelsüblichen – "Deutschen" Druckminderer bzw. Druckregler angeschlossen. Dieser habe sich zwar auf die "Schweizer" Gasflasche aufschrauben lassen, ohne dass aber die Verbindung zwischen Gasflasche und Gasleitung dicht gewesen sei. So habe das Gas entweichen und sich durch das Feuer im Grill entzünden können.