2. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst schuldig gesprochen. Sie erachtete den angeklagten Sachverhalt, wonach der Beschuldigte am 4. April 2020 an seinem damaligen Wohnort in Brugg den Grill "Sunshine" auf dem Balkon in Betrieb genommen und dabei einen Brand verursacht haben soll, als erstellt. Dabei habe der Beschuldigte eine Schweizer Gasflasche und einen nicht kompatiblen Druckmindereranschluss zum Grillieren verwendet.