1. Der Beschuldigte wendet sich mit seiner Berufung gegen den vorinstanzlichen Schuldspruch und fordert einen vollständigen Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst gemäss Art. 222 Abs. 1 StGB. Das erstinstanzliche Urteil ist somit vollständig angefochten und zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO).