3.6. Mit Berufungsantwort vom 11. Juli 2023 beantragte die Privatklägerschaft die Abweisung der Berufung des Beschuldigten unter Kostenfolgen. -5- 3.7. Mit Eingabe vom 2. August 2023 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme ein. 3.8. Am 11. August 2023 reichte die Privatklägerschaft eine Stellungnahme ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: