3.2. Mit Eingabe vom 1. Mai 2023 teilte die Privatklägerin mit, dass sie als Partei am Berufungsverfahren teilnehme. 3.3. Mit Verfügung vom 26. Mai 2023 ordnete die Verfahrensleiterin im Einverständnis der Parteien die Durchführung des schriftlichen Berufungsverfahrens an. 3.4. Am 19. Juni 2023 reichte der Beschuldigte die schriftliche Berufungsbegründung ein, wobei er ergänzend beantragte, dass allfällige Zivilforderungen auf den Zivilweg zu verweisen seien. 3.5. Mit Berufungsantwort vom 26. Juni 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach die Abweisung der Berufung des Beschuldigten unter Kostenfolgen.