Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. b und c im Gesamtbetrag von Fr. 11'032.95 auferlegt. 8. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber." 2.2. Gegen dieses vorab im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 15. Dezember 2022 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 21. März 2023 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 6. April 2023 beantragte der Beschuldigte das Folgende: "1. Der Beschuldigte sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWST) des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens."