Die Geschädigte E.____ macht eine Zivilforderung von CHF 12'950.00 geltend." 2. 2.1. Am 23. September 2022 fand die Hauptverhandlung vor dem Gerichtspräsidium Brugg statt mit der Befragung des Sachverständigen H._____ und des Beschuldigten. Die Gerichtspräsidentin erkannte am 23. November 2022: "1. Der Beschuldigte ist schuldig der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst gemäss Art. 222 Abs. 1 StGB.