Zudem wusste der Beschuldigte, er hätte aber zumindest wissen müssen, dass er sicherstellen muss, dass der Gasschlauch nicht mit dem Grill in Berührung kommt. Dennoch bediente der Beschuldigte am 4. April 2020 den Grill, während ein "Deutscher" Druckminderer an die Gasflasche angeschlossen war und durch das Deponieren der Gasflasche unterhalb des Grills eine Berührung zwischen Gasschlauch und Grill nicht ausgeschlossen war. Dadurch war vorhersehbar, dass entweder bei der Verbindung zwischen Druckminderer und Gasflasche oder an einer beschädigten Stelle des Gasschlauchs Gas austritt und sich dieses entzündet.