Der Brand entstand im Bereich des Gasanschlusses oder der Gasleitung zwischen Anschluss und Grill, wo sich das Gas entzündet hatte. So hatte der Beschuldigte an der in der Schweiz gehandelten Gasflasche einen "Deutschen" Druckminderer bzw. Druckregler (Typ G.12), mithin einen in Deutschland handelsüblichen Druckminderer angeschlossen. Der "Deutsche" Druckminderer hatte sich zwar auf die "Schweizer" Gasflasche aufschrauben lassen, ohne dass aber die Verbindung zwischen Gasflasche und Gasleitung dicht war. So konnte das Gas entweichen und sich durch das Feuer im Grill entzünden.