Der Beschuldigte befand sich am 4. April 2020 zu Hause am damaligen Wohnort [Adresse], als er um ca. 1800 den Gasgrill "Sunshine" auf dem Balkon in Betrieb nahm. Um ca. 1830 stand der Grill in Flammen, welche aus der Abdeckung des Grills hervorkamen. Die Flammen griffen in der Folge auf den gesamten Balkon sowie auf einen Teil der Wohnung über, ehe die Feuerwehr den Brand löschen konnte. Es entstand aufgrund des Feuers an der Wohnung und am Gebäude ein Schaden von ca. CHF 70'000.00 zum Nachteil der Geschädigten D.___, [Adresse], sowie der E.____, [Adresse].