5.2. Der Erlös aus der Verwertung des Aston Martin V8 Vantage im Betrag von Fr. 41'009.20 samt allfällig aufgelaufener Zinsen sowie der Musikanlage Bang & Olufsen (Beolab-Geräte) im Betrag von Fr. 8'200.00 samt allfällig aufgelaufener Zinsen wird zur Deckung der erst- und zweitinstanzlichen Verfahrenskosten sowie der Entschädigung der amtlichen Verteidigung verwendet. Das Betreibungsamt Siggenthal-Ennetbaden wird angewiesen, dem Obergericht den beschlagnahmten Verwertungserlös samt allfällig aufgelaufener Zinsen zu überweisen.