1. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. 2. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf - der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 Abs. 3 StGB betreffend Anklageziffer 1.3 im Umfang von Fr. 75'000.00, 1.6 und 1.10; - der Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB betreffend Anklageziffer 4.1 und 4.2 i.V.m 1.3 bis 1.7.