Er generiert damit ein Einkommen, das zwar angesichts seiner Funktion in der Firma eher bescheiden ausfällt, sein Existenzminimum jedoch deutlich übersteigt. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass er seinen sowie den Lebensunterhalt seiner Familie nicht alleine bestreiten muss. Wie sich aus der eingereichten Steuererklärung ergibt, steuert seine Ehefrau – welche im Übrigen ebenfalls bei der E. AG angestellt ist und sich trotz geringeren Pensums -6-