monatlichen Nettolohn in Höhe von gesamthaft Fr. 4'079.85 ausbezahlen (vgl. Beilage 2 zur Stellungnahme vom 3. Mai 2023). Zusätzlich erhält er eine IV-Rente in Höhe von monatlich Fr. 1'500.00 (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4), was ein Gesamteinkommen des Beschuldigten von monatlich rund Fr. 5'500.00 ergibt.