Der Beschuldigte ist gelernter Kaufmann und als Geschäftsführer bei der E.AG angestellt. Den Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Berufungsverhandlung zufolge haben er und seine Frau das Geschäft von seinem Bruder übernommen, gemäss Handelsregisterauszug sind beide als einzige Verwaltungsräte der Gesellschaft eingetragen, wobei sie das Präsidium innehat (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4). Der Beschuldigte lässt sich für seine Tätigkeit als Geschäftsführer einen -5-