3. 3.1. Das Bundesgericht hat eine gegen das Urteil des Obergerichts vom 18. Oktober 2021 gerichtete Beschwerde des Beschuldigten mit Urteil 6B_1354/2021 vom 22. März 2023 teilweise gutgeheissen. Während es das obergerichtliche Urteil hinsichtlich der Strafzumessung bestätigte, erwog es im Zusammenhang mit der Ersatzforderung, das Obergericht habe sich nicht mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten auseinandergesetzt.