1. Am 20. Februar 2018 erhob die Oberstaatsanwaltschaft Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrerer Vermögens-, Konkurs- und Urkundendelikte. Mit Urteil vom 11. Februar 2020 sprach ihn das Bezirksgericht Baden in einzelnen Anklagepunkten frei und in anderen schuldig. Es bestrafte ihn mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten, dies teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 6. August 2013 und erkannte auf eine Ersatzforderung von Fr. 500'000.00. Hinsichtlich verschiedener beschlagnahmter Gegenstände und Vermögenswerte ordnete es die Einziehung und Verwertung zur Deckung der Verfahrenskosten resp. der Ersatzforderung an.