2.4.4. Der Beschuldigte bestätigte, dass die vorliegende Abtretungserklärung (UA act. B/10) dem Standardformular der B._____ AG entspricht, das jeweils verschickt werde, wenn eine solche in den Unterlagen fehle (vgl. UA act. E/1/187.4 Ziff. 45 f.; GA act. 394). Aus der Aktennotiz vom 5. April 2018, die mit dem Kürzel des Beschuldigten versehen ist, ist zudem zu schliessen, dass der Beschuldigte für das Aufsetzen (mit Nennung der Parteien, des Betrags und Forderungsgrunds [vgl. UA act. E/1/187.3 Ziff. 25]) und das Zusenden dieses Standardformulars verantwortlich war (vgl. UA -9-