aOR) zur Bilanz, die den Inhalt des betreffenden Dokuments festlegen. Obwohl die Erfahrung zeigt, dass einige Schriften eine besondere Glaubwürdigkeit geniessen, ist dies nicht ausreichend, auch wenn es in der Geschäftspraxis zugelassen ist, dass man sich auf solche Schriftstücke stützt. Der Urkundencharakter eines Schriftstücks ist relativ. Es kann in Bezug auf bestimmte Aspekte Urkundenqualität haben, hinsichtlich anderer Gesichtspunkte nicht.