2. 2.1. Mit Urteil vom 18. November 2022 sprach der Präsident des Bezirksgerichts Lenzburg den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu Fr. 160.00, total Fr. 8'000.00 (Probezeit 2 Jahre), und einer Busse von Fr. 2'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 13 Tage). 2.2. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2022 meldete der Beschuldigte gegen dieses am 7. Dezember 2022 eröffnete Urteil Berufung an (Gerichtsakten [GA] act. 432, 436). Das begründete Urteil wurde dem Beschuldigten in der Folge am 16. März 2023 zugestellt (GA act. 460).