Gegenstand Urkundenfälschung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 22. Dezember 2021 verurteilte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu Fr. 170.00 und einer Busse von Fr. 3'800.00 aufgrund des folgenden Sachverhalts: Urkundenfälschung (in mittäterschaftlich begangener mittelbarer Täterschaft) (Art. 251 Ziff. 1 StGB)