Der Beschuldigte wird vom Vorwurf des mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage freigesprochen, welcher in keinem Zusammenhang zu den weiteren Delikten steht, betreffend welche Schuldsprüche ergehen. Aufgrund dessen erweist sich die vorinstanzliche Kostenverlegung als angemessen und die vorinstanzlichen Verfahrenskosten von Fr. 6'148.30 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 2'100.00) sind dem Beschuldigten zu ¾ mit Fr. 4'611.20 aufzuerlegen und im Übrigen auf die Staatskasse zu nehmen.