Die vorliegend abgehandelten Übertretungen stehen in keinem Zusammenhang zu den mit Urteil des Bezirksgerichts Brugg vom 9. November 2021 abgeurteilten Übertretungen. Entsprechend hoch ist bei der Asperation der Gesamtschuldbeitrag zu veranschlagen. Die rechtskräftige Grundstrafe, die Busse von Fr. 2'000.00, ist um die für die vorliegend abgehandelten Übertretungen festgelegte Busse von Fr. 300.00 angemessen um Fr. 250.00 auf eine gedankliche Gesamtbusse von Fr. 2'250.00 zu erhöhen. Davon ist die rechtskräftige Busse von Fr. 2'000.00 abzuziehen, was eine Zusatzbusse zum Urteil des Bezirksgericht Brugg vom 9. November 2021 von Fr. 250.00 ergibt.