4.6. 4.6.1. Für die Übertretungen (Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG, geringfügiger Diebstahl und - 26 - geringfügige Sachbeschädigung) ist als Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgericht Brugg vom 9. November 2021, mit welchem der Beschuldigte u.a. zu einer Busse von Fr. 2'000.00 verurteilt worden ist, eine Zusatzbusse auszusprechen.