Die rechtskräftige Grundstrafe (Freiheitsstrafe von 1 ½ Jahren) ist um die für die vorliegend zu beurteilenden Delikte festgelegte Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren angemessen um 2 Jahre auf eine gedankliche Gesamtstrafe von 3 ½ Jahren zu erhöhen. Davon ist die rechtskräftige Grundstrafe von 1 ½ Jahren abzuziehen, was eine Zusatzstrafe zum Urteil des Bezirksgericht Brugg vom 9. November 2021 von 2 Jahren Freiheitsstrafe ergibt.