Die der rechtskräftigen Grundstrafe gemäss Urteil des Bezirksgericht Brugg vom 9. November 2021 zugrundeliegenden Straftaten stehen in keinem Zusammenhang mit den vorliegend zu beurteilenden Delikten. Entsprechend hoch ist bei der Asperation der Gesamtschuldbeitrag zu veranschlagen. Die rechtskräftige Grundstrafe (Freiheitsstrafe von 1 ½ Jahren) ist um die für die vorliegend zu beurteilenden Delikte festgelegte Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren angemessen um 2 Jahre auf eine gedankliche Gesamtstrafe von 3 ½ Jahren zu erhöhen.