4.5.10. Der Beschuldigte hat sämtliche mit vorliegendem Urteil zu ahndenden Straftaten verübt, bevor er mit Urteil des Bezirksgericht Brugg vom - 25 - 9. November 2021 u.a. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer Busse von Fr. 2'000.00 verurteilt worden ist. Es liegt damit ein Fall retrospektiver Konkurrenz vor, so dass die Freiheitsstrafe – wie auch die nachfolgend festzulegende Busse (siehe dazu unten) – als Zusatzstrafe zum vorgenannten Urteil auszusprechen ist.