steht. Dementsprechend weniger schwer wiegt der Gesamtschuldbeitrag. Nach dem Gesagten rechtfertigt sich für die Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um 3 Monate auf 2 Jahre und 3 ½ Monate. 4.5.7. Betreffend die Pornografie ergibt sich Folgendes: