Hausfriedensbruchs verfügt hat, zu berücksichtigen. Insgesamt ist in Relation zum Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Hausfriedensbrüchen und Handlungsweisen von einem leichten Verschulden und einer dafür – bei isolierter Betrachtung – angemessenen Einzelstrafe von 1 Monat Freiheitsstrafe auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass der Hausfriedensbruch in einem engen Zusammenhang zum Diebstahl steht, weshalb der Gesamtschuldbeitrag dementsprechend weniger schwer wiegt.