Insgesamt ist unter Berücksichtigung der vom Tatbestand der sexuellen Handlung mit einem Kind erfassten Handlungen und Konstellationen in Relation zum Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe von einem noch leichten Verschulden und einer dafür angemessenen Einsatzstrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe auszugehen. 4.5.2. Betreffend den Diebstahl vom 7. März 2021 ergibt sich Folgendes: