bis auf die Übertretungen, für welche eine Busse auszusprechen ist, für sämtliche begangenen Straftaten Freiheitsstrafen auszufällen. - 16 - 4.5. 4.5.1. Die Einsatzstrafe ist für die sexuelle Handlung mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB als qua Strafrahmen und qua Verschulden konkret schwerste Straftat festzusetzen. Dazu ergibt sich Folgendes: