Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 9. November 2018 wegen Fälschung von Ausweisen, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Führens eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis und Verletzung der Verkehrsregeln zu einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à Fr. 20.00 und einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt. Am 20. Februar 2019 wurde er sodann mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfachen Diebstahls und mehrfacher Sachbeschädigung mit einer unbedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à Fr. 30.00 bestraft.