2017 wurde er sodann wegen Diebstahls und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer unbedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 20.00 sowie einer Busse von Fr. 100.00 verurteilt. Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland vom 9. November 2018 wegen Fälschung von Ausweisen, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Führens eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis und Verletzung der Verkehrsregeln zu einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à Fr. 20.00 und einer Busse von Fr. 500.00 verurteilt.