Der Beschuldigte ist mehrfach, teilweise einschlägig vorbestraft. So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 26. August 2016 wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Hehlerei und geringfügigen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 600.00 verurteilt. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 28. November - 15 -