delikte, Art. 172ter StGB, in: Strafrecht als Herausforderung, FS Schmid zur Emeritierung, Zürich 1999, S. 139 ff., Ziff. III/4. S. 148). 1.4.2. Der Beschuldigte hat – ohne dass dies von langer Hand geplant gewesen wäre – in der von ihm erblickten Handtasche von D._____, welche diese dort deponiert hatte, EUR 100.00 und Fr. 50.00 entwendet, um sich sowie E._____ und A._____, mit welchen er dieses Bargeld anschliessend geteilt hat (Protokoll Berufungsverhandlung S. 15), daran unrechtmässig zu bereichern.