E._____ organisiert zu haben und gemeinsam dorthin gegangen zu sein (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10 f.). Der Beschuldigte führte sodann aus, dass bereits im Vorfeld der Tat betreffend das zu erbeutende Marihuana abgemacht worden sei, dass dieses unter den drei Tätern zu gleichen Teilen aufgeteilt werde (Protokoll Berufungsverhandlung S. 15). Dies wurde durch A._____ und E._____ bestätigt (Protokoll Berufungsverhandlung S. 12; 23). Nachdem der Beschuldigte in Mittäterschaft mit A._____ und E._____ gehandelt hat, sind ihm die in Mittäterschaft begangenen Tatbeiträge der anderen Mittäter zuzurechnen.