Der Beschuldigte, E._____ und A._____ haben in Mittäterschaft gehandelt. Sie haben bei der Planung und Ausführung der Tat vorsätzlich und in massgebender Weise zusammengewirkt, sodass sie alle als Hauptbeteiligte dastehen. So hat der Beschuldigte angegeben, durch A._____ dahingehend informiert worden zu sein, dass in der vorgenannten Wohnung ein Kilogramm Marihuana zu holen sei. Er habe schon vor der Tat gewusst, dass A._____ eine Softair-Pistole an den Tatort mitnehmen würde. Diese hätten sie mitgenommen, weil sie Widerstand erwartet hätten. Weiter begaben sich der Beschuldigte, E._____ und A._____ zusammen mit dem Postauto nach W.