Der angeklagte Sachverhalt und die einzelnen der Beschuldigten vorgeworfenen Tatbestände wurden mit Berufung nicht angefochten. Die Beschuldigte beantragt mit Berufung jedoch, es sei das vorinstanzliche Urteil aufzuheben und das Verfahren gestützt auf Art. 54 StGB einzustellen bzw. von einer Strafverfolgung abzusehen. 1.2. Entgegen den Vorbringen der Beschuldigten ist nicht zu beanstanden, dass die Vorinstanz das Verfahren nicht eingestellt, sondern gestützt auf Art. 54 StGB von einer Strafe abgesehen hat.