4. [in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Betäubungsmittel und Gegenstände werden einzogen: - 71 Gramm Kokain - 0.5 Gramm Haschisch - 28 Gramm Streckmittel - 8 Tabletten Temesta - Pillen «alza 18» - 1 Sony Xperia 5 - 1 Samsung Galaxy S20 Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 5. Auf die Zivilklage der H._____ SA wird nicht eingetreten. 6. 6.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden dem Beschuldigten auferlegt. 6.2. Die Obergerichtskasse wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger für das Berufungsverfahren eine Entschädigung von Fr. 6'260.00 auszurichten.