Der Beschuldigte musste in der Regel zuerst Kokain beschaffen, bevor er es weiterverkaufen konnte. Entsprechend hoch ist der - 25 - Gesamtschuldbeitrag der einzelnen weiteren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu veranschlagen. Es rechtfertigt sich, die Einsatzstrafe von 18 Monaten um 12 Monate auf 30 Monate Freiheitsstrafe zu erhöhen.