Der Beschuldigte verkaufte während rund 6 Monaten (1. November 2020 bis 28. April 2021) Kokain an verschiedene Personen. Die gehandelte Qualität schwankte dabei von einem durchschnittlichen Reinheitsgehalt bis zu sehr hochwertigem Kokain (Reinheitsgehalt 99 %). Die Reinmengen schwankten ebenfalls und lagen bei den bekannten Verkäufen am 17. März 2021 bei 0.50 Gramm, am 18. März 2021 bei 3 Gramm, am 31. März 2021 bei 2.20 Gramm und am 28. April 2021 bei 9. 10 Gramm, zusätzlich wurden 7.2 Gramm an unbekannte Personen verkauft. Beim Verkauf handelt es sich um eine schwere Form der von Art. 19 Abs. 1 BetmG erfassten Handlungsweisen.