Gesamthaft mehreren Tausend Franken wäre das potenzielle Einkommen aus dem Verkauf deutlich über das hinausgegangen, was für die Finanzierung des eigenen Konsums notwendig gewesen wäre. Folglich kann ein gewisses monetäres Motiv nicht von der Hand gewiesen werden. Der Beschuldigte verfügte auch über kein legales Einkommen, war jedoch trotzdem in der Lage, eine grössere Menge qualitativ hochwertigstes Kokain für den Weiterverkauf zu erwerben. Eine akute finanzielle Notlage ist demnach zu verneinen.