Die übrigen, persönlichen und familiären Verhältnisse bieten zu keinen Bemerkungen Anlass. Seine Strafempfindlichkeit ist durchschnittlich. Dies auch in Anbetracht der Tatsache, dass er im Jahr 2021 Vater geworden ist. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts hat wiederholt betont, dass eine erhöhte Strafempfindlichkeit nur bei aussergewöhnlichen Umständen zu bejahen ist (statt vieler: Urteil des Bundesgerichts 6B_18/2022 vom 23. Juni 2022 E. 2.6.1 mit Hinweisen). Solche liegen hier nicht vor. - 22 -