Vermögensdelikte (einfacher Diebstahl und Betrug) sowie mehrfachen Hausfriedensbruchs mit einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 800.00 bestraft; mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 2. Mai 2018 wurde er unter anderem wegen mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz mit einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 600.00 bestraft; weiter wurde er am 19. Mai 2020 von der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt.