am 21. Februar 2014 wurde er von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erneut unter anderem wegen Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch und wegen Fahrens ohne Berechtigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt; am 12. Februar 2015 wurde er von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten wegen (geringfügiger) Vermögensdelikte (einfacher Diebstahl und Betrug) sowie mehrfachen Hausfriedensbruchs mit einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 800.00 bestraft;