Die mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 30. September 2020 rechtskräftig beurteilten mehrfachen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (grobe Verletzung der Verkehrsregeln, Fahren ohne Berechtigung) sehen als Strafen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Der neu zu beurteilende Betrugstatbestand sieht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor. Qua Strafrahmen bildet der Betrug somit die schwerste Straftat, derjenige gemäss Anklageziffer I.5.1 ist der konkret schwerere, wofür die Einsatzstrafe festzusetzen ist.